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Catalogo aperto dei manoscritti Malatestiani |
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Dieter Flach Varro in Cesena in Il dono di Malatesta Novello. Atti del convegno, Cesena, 21-23 marzo 2003, a cura di Loretta Righetti e Daniela Savoia, Cesena, Il Ponte Vecchio, 2006, pp. 291-301 |
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Als Malatesto Novello, der Signore von Cesena, seine Schreiberwerkstatt anwies, Catos Buch über den Ackerbau, Varros drei Bücher über Ackerbau, Viehzucht und Hoftierhaltung und Columellas Werk über die Landwirtschaft abzuschreiben (1), konnte er ihr ein Bündel von Handschriften zur Verfügung stellen, die ihm Cosimo de' Medici aus dem reichen Bestand seiner stattlichen Sammlung ausgeliehen hatte. Wie sie diesen Auftrag ausführte, kann jeder beurteilen, der die nach ihrem Gründer benannte Bibliothek des Bischofssitzes Cesena aufsucht, um den Codex Malatestianus S 24,2 einzusehen. Diese Bleibe fand und diesen Namen trägt das Ergebnis ihrer Auftragsarbeit. |
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In schöner, flüssiger Humanistenhandschrift auf 34 cm langen und 24,2 cm breiten Pergamentblättern geschrieben (2), wurde der fragliche Codex, nach dem Namenskürzel des Auftraggebers, der Vignette mit den Anfangsbuchstaben M und N, zu schliessen, zwischen 1446 und 1465 hergestellt. Nur wenig älter als die Editio princeps der Scriptores rei rusticae, die Giorgio Merula gemeinsam mit seinem Landsmann Francesco Colucia besorgte und der in Tours geborene Buchdrucker Nicolas Jenson 1472 in Venedig verlegte, zeugt er wie die meisten seiner Vorlagen davon, dass der Vormarsch der Textkritik sich bereits anbahnte, bevor der Buchdruck die Handschrift zurückzudrängen begann. Wie der Schreiber vorging, dem Malatesta Novello die Aufgabe übertrug, die Vorlagen aus dem Hause der Medici zu einer Sammelhandschrift mit den Werken der römischen Agrarschriftsteller Cato, Varro und Columella zu kreuzen, habe ich, als ich mich daransetzte, Varros drei Bücher über die Landwirtschaft neu herauszugeben, von Folio 224 bis Folio 272 untersucht. Blatt für Blatt prüfte ich, welche Handschriften er heranzog und wie weit sein Werk, der Codex Malatestianus S 24,2, dabei helfen kann, den Wortlaut ihrer Urfassung wiederherzustellen. Diese Forschungen trugen verschiedenerlei Früchte (3), die ich auf wenigen Seiten vorstellen möchte. Die wichtigsten Ergebnisse: Der Kopist, der Varros drei Bücher über die drei Wissensgebiete Ackerbau, Viehwirtschaft und Hoftierhaltung abschrieb, griff nicht nur auf fünf Handschriften zurück, die nach wie vor in der Biblioteca Medicea Laurenziana verwahrt sind, sondern zog eine weitere heran, die damals den Medici gehörte oder überantwortet war, später aber mehrmals den Eigentümer wechselte. Von den sechs, die er verwertete, verblieben die Codices Laurentianus 51,4, Laurentianus 51,1, Laurentianus 51,3, Laurentianus 30,10 und Laurentianus 51,2 nach ihrer Rückgabe in Florenz, während die fünfte, der Codex Vindobonensis 33 H, 1720 von Den Haag nach Wien gelangte. In Florenz, dem Mekka der italienischen Handschriftenkunst, muss dieser Codex nicht allein deswegen beheimatet gewesen sein, weil er zu den Stücken gehörte, die Cosimo de' Medici an Novello Malatesta auslieh. Darauf deutet ebenso hin, dass jemand den Wortlaut der Blätter, auf denen die ersten fünf Sechstel des ersten Buches von Varros Res rusticae standen, mit der Fassung des Codex Laurentianus 51,1 verglich und sämtliche Abweichungen, die er dabei feststellte, aus dem jüngeren in den älteren Codex eintrug. Die Blätter, die er zu diesem Zweck in die Hand nahm, muss er nach getaner Arbeit beiseite gelegt haben. Jedenfalls kamen sie mit der misslichen Folge abhanden, dass der Codex Vindobonensis 33 H Varros Buch über den Ackerbau von c. 1,1 bis zu c. 48,1 einbüsste. Dafür entschädigt nur bedingt, dass der Schreiber oder Gelehrte, der im 15. Jahrhundert beide Handschriften einsah und nebeneinanderlegte, den Codex Vindobonensis 33 H genau so weit, wie er heute verstümmelt ist, in den Codex Laurentianus 51,1 einarbeitete; ob er die abweichenden Lesarten der jüngeren Handschrift vollständig erfasste und durchweg wortgetreu in die ältere übertrug, lässt sich nach Lage der Dinge nicht mehr überprüfen. Von Florenz führte den Codex Vindobonensis 33 H, wie er heute nach Standort und Zählung der Österreichischen Nationalbibliothek heisst, ein verschlungener Weg zu der neuen Heimat, die er in Wien fand. Italiens Boden verliess diese Handschrift spätestens im frühen 18. Jahrhundert. Je nachdem. ob Georg Wilhelm Freiherr von Hohendorf, der Generaladjutant des Prinzen Eugen von Savoyen, sie in Italien oder dem Ausland ankaufte, muss sie seine Grenzen erst nach oder schon vor dem Kauftag überschritten haben. Bereits in dem Jahr, das auf seinen Tod folgte, wechselte sie jedenfalls von Holland aus ein weiteres Mal Standort und Eigentümer. Als der Freiherr von Hohendorf 1719 starb, bot seine Erbin die 6787 Druckwerke und 252 Handschriften, die er im Laufe seines Lebens gesammelt hatte, in Den Haag zum Kauf an (4), und 1720 erwarb sie Kaiser Karl VI., der Vater und Vorgänger Maria Theresias, für 60 000 Gulden, nachdem er von dem Gelehrten und Dichter Apostolo Zeno, der damals in Wien weilte, ein Gutachten eingeholt hatte (5). Diesen Bestand, den das Gesamtverzeichnis Bibliotheca Hohendorfiana ou Catalogue de la Bibliothèque de feu Monsieur George Guillaume Baron de Hohendorf, La Haye 1720, erfasste, übernahm bis auf die wenigen Stücke, die gegen andere getauscht wurden, mit dem 6. August 1920 die Österreichische Nationalbibliothek von der Wiener Hofbibliothek (6). Der Codex, der von da an den Namen Vindobonensis 33 H trägt, verkörpert freilich keinen wichtigen oder gar einen vom Hauptast unabhängigen Zweig der Überlieferung (7). Sein Hersteller griff vielmehr hauptsächlich auf den Codex Laurentianus 51,1 aus dem vorgerückten 14. Jahrhundert zurück. Wie ausgiebig er ihn heranzog, zeigt nicht nur die Fülle von Fehlern, die er wortwörtlich aus seiner Vorlage übernahm. Davon zeugen vollends die missglückten Eingriffe, mit denen er Verschreibungen seines Vorgängers zu berichtigen versuchte. Dazu zählen so aufschlussreiche Fälle wie die, dass der Laurentianus 51,1 in Varro rust. 1,51,1 aestu in a estu zerlegte und der Vindobonensis 33 H diese Lesart zu ab estu glättete, der Laurentianus 51,1 in Varro rust. 1,54,2 secretam zu serectam verballhornte und der Vindobonensis 33 H diese Verschreibung zu selectam abschliff, der Laurentianus 51,1 in Varro rust. 1,59,3 si coieceris zu sic oieceris verlas und der Vindobonensis 33 H diesen Fehler mit sic obieceris zu beheben versuchte, der Laurentianus 51,1 in Varro rust. 3,3,4 nutricare zu nutricarei verformte und der Vindobonensis 33 H daraus nutrica rei herstellte, der Laurentianus 51,1 in Varro rust. 3,6,4 in qua zu in quam veränderte und der Vindobonensis 33 H diese zwei Wörter zu inquam zusammenzog, der Laurentianus 51,1 in Varro rust. 3,7,6 peristerone zu posterione verkürzte und der Vindobonensis 33 H diese Wortverformung zu posteriore abhobelte. Bei dieser Handschriftenlage tat der Schreiber, der den Codex Vindobonensis 33 H mit den Codices Laurentiani 51,4, 51,1, 51,3, 30,10 und 51,2 zu dem Codex Malatestianus S 24,2 kreuzte, zweifellos gut daran, die eher dem zweiten als dem dritten Viertel des 15. Jahrhunderts entstammende Leihgabe (8) nur hin und wieder hinzuziehen. Wenngleich er sich oft verschrieb, schimmert doch hinlänglich durch, dass er sich hauptsächlich auf den weitaus zuverlässigeren Codex Laurentianus 51,4 stützte. Dem Wasserzeichen nach im ersten Drittel des 15. Jahrhunderts angefertigt, straft dieser papierene Codex die Faustregel Lügen, dass jüngere Codices schlechter als die älteren seien. Zum einen arbeitete sein Hersteller mit überdurchschnittlicher Sorgfalt, zum anderen stand ihm als Vorlage die zuverlässigste Abschrift von Varros Res rusticae zur Verfügung, die Florenz jemals zu bieten hatte: der Codex Marcianus, wie er später nach seinem Standort, dem Kloster San Marco im Herzen von Florenz, genannt wurde. Obwohl dieser alte Codex, dessen Spur sich Mitte des 16. Jahrhunderts verliert, unverkennbar falsche Lesarten enthielt und mittlerweile verstümmelt war, beschränkte sich der Hersteller des Codex Laurentianus 51,4 darauf, ihn abzuschreiben. Statt ihn mit jüngeren zu kreuzen oder wenigstens aus vollständigen zu ergänzen, brach er kurz vor Schluss des dritten Buches just dort ab, wo seine Vorlage jäh geendet hatte: mit der Fehllesung ad tubicinam Graecum in c. 17,4. Diesem Mangel stehen die beiden Vorteile gegenüber, dass er mit dem Codex Marcianus die älteste und zuverlässigste Handschrift, die Florenz zu Varros Werk über die Landwirtschaft je vorzuweisen hatte, zur alleinigen Vorlage nahm und sich mit beachtlichem Erfolg bemühte, die Fassung, in der sie es überlieferte, wortgetreu und leserlich wiederzugeben. Ist auch der Codex Marcianus seit Jahrhunderten verschollen, so kann doch nachgewiesen werden, dass er ihn weithin wortgetreu abgeschrieben haben muss. Wie zuverlässig er den Wortlaut seiner Vorlage bewahrte, lässt sich ziemlich genau überprüfen, weil Angelo Ambrogini Poliziano 1482 in der zehn Jahre zuvor veröffentlichten Erstausgabe der landwirtschaftlichen Schriften Catos, Varros und Columellas nahezu lückenlos mit schwarzer Tinte vermerkte, wo und worin die gedruckte Fassung des italienischen Herausgebers Giorgio Merula von der handschriftlichen des Codex Marcianus abwich (9), und Piero Vettori sämtliche Lesarten des Codex Marcianus, die ihn überzeugten, in den handlichen Ausgaben verwertete, in denen er 1535 und 1541 Catos und Varros landwirtschaftliche Schriften vorlegte (10). Bis auf die Schreibweise, so stellt sich heraus, wenn der Codex Laurentianus 51,4 nicht nur in Stichproben mit den Lesarten, die Piero Vettori einarbeitete, sondern durchgängig mit der Fassung verglichen wird, die Angelo Poliziano mit seinen handschriftlichen Eintragungen dem Erstdruck gab, spiegelt dieser Codex den Wortlaut seiner Vorlage, des Codex Marcianus, ziemlich getreu wider. So wenig wie auf die erste konnte der Verfertiger des Codex Malatestianus S 24,2 auf die zweite der beiden älteren und besseren Handschriften zurückgreifen, die Varros drei Bücher über die Landwirtschaft in das Zeitalter der italienischen Renaissance hinübergerettet hatten: den aus dem ausgehenden 12. oder beginnenden 13. Jahrhundert stammenden Codex Parisinus Latinus 6842A. Doch wie ihm mit dem Codex Laurentianus 51,4 und dem Codex Laurentianus 51,2 zwei Abkömmlinge des Codex Marcianus vorlagen, so standen ihm mit dem Codex Laurentianus 51,3 und dem Codex Laurentianus 30,10 zwei Abkömmlinge des Codex Parisinus Latinus 6842A zur Verfügung. Der Codex Laurentianus 51,3, eine pergamentene Handschrift, die nicht erst im beginnenden 15., sondern schon im ausgehenden 14. Jahrhundert angefertigt wurde (11), fusst, von den vereinzelten Einflüssen des Codex Laurentianus 51,1 abgesehen, auf dem Codex Parisinus 6842A. Auf ihren 107 Blättern schrieb sein Hersteller aber nur Varros drei Bücher über die Landwirtschaft, nicht auch Catos Schrift über den Ackerbau aus seinen Vorlagen ab. Im ganzen arbeitete er weitaus flüchtiger als der des Codex Laurentianus 51,4. Die Fehler, von denen seine Abschrift übersät ist, sind nur zum Teil dem Codex anzulasten, den er hauptsächlich als Vorlage benutzte. Nicht genug damit, dass er sogar augenfällige Versehen seines Vorgängers nur selten verbesserte, verschrieb er sich auch selbst sehr oft. Allerdings bietet er mitunter richtige Lesarten, die keiner seiner Vorläufer vorzuweisen hat: So etwa agger in Varro rust. 1,14,2, multitudine in Varro rust. 1,22,3, indigent in Varro rust. 1,31,5, quoad veniat in Varro rust. 1,37,1, mutilata in Varro rust. 1,46,1, aere in Varro rust. 1,59,1, lustratur in Varro rust. 2,1,10, opiliones in Varro rust. 2,1,25, pastor in Varro rust. 2,1,21, spiritum in Varro rust. 2,3,5, cavos in Varro rust. 2,7,3, ad admissuram in Varro rust. 2,7,15, potuit in Varro rust. 2,10,4, perveniant in Varro rust. 3,3,4, nervis in Varro rust. 3,5,13, cumulatim in Varro rust. 3,15,2, attribuit in Varro rust. 3,16,7, leniter in Varro rust. 3,16,17 oder fluerent und proximam in Varro rust. 3,17,9. In den meisten Fällen, in denen er als erster oder einziger den ursprünglichen Wortlaut wiederherstellte, brauchte er dazu freilich nur geringfügige Verschreibungen zu berichtigen, die leicht festzustellen waren. In einigen musste er aber tiefer in die Textüberlieferung eingreifen. So weit gab er immerhin Proben seines Sprachgefühls. Der andere Abkömmling des Codex Parisinus 6842A, den der Verfertiger des Codex Malatestianus S 24,2 verarbeitete, der Codex Laurentianus 30,10, führte sozusagen als Sohn und Enkel zugleich den Stammbaum fort. Mit kunstvollen Initialen reich verziert, wurde er kurz nach der Wende vom 14. zum 15 Jahrhundert in Frankreich angefertigt. Die Vorlagen, die frühestens 1401 zu dieser kostbaren Sammelhandschrift verarbeitet wurden, müssen die Medici an den Humanisten Jean de Montreuil ausgeliehen haben. Nur sie konnten dem grossen Gelehrten Catos Schrift über den Ackerbau, Varros drei Bücher über die Landwirtschaft, Vitruvs Werk über die Baukunst und jene acht Lustspiele des Plautus liefern, von denen die Mitwelt wusste, bevor Nikolaus von Kues 1429 die übrigen zwölf wiederentdeckte (12). Nur sie waren in der Lage, ihm aus Handschriften ihrer Sammlung das Bündel zu schnüren und von Italien nach Frankreich zu übersenden, das er in einem Brief, den er zwischen 1401 und 1403 verfasste (13), dem Schatzmeister des Herzogs Jean de Berry (14) zu dem Zweck zuzuleiten anbot, den Inhalt des Pakets zum eigenen Gebrauch abschreiben zu lassen (15): verum, splendissime domine, quoniam ab Italia Cato Censorinus et Varro de Agricultura, necnon de Architectura Viturinus, et simul senex Plautus michi missi sunt et allati, quos, ut verum fatear, nescio apud alium quemquam citra montes existere, ne apud collegium quidem, et vos sciam talium amantissimum, illos vobis offero, ut transcribi faciatis, ita tamen quod mandetis tanquam oculi pupillam conservari. Mit dem Codex Parisinus 6842A aus dem ausgehenden 12. oder beginnenden 13. Jahrhundert, den Codices Laurentiani 51,1 und 51,3 aus dem 14., dem Codex Laurentianus 30,13 aus dem 13. und den Codices Laurentiani 36,43, 36,44 und 36,47 aus dem 14. Jahrhundert verfügte ihr Haus über die Handschriften, die es brauchte, um ihm die Leihgaben zusammenstellen und zuschicken zu können, die er an seinen hochgestellten Gönner weiterzuverleihen versprach, wenn er sie als Vorlagen verwenden wolle und wie seinen Augapfel hüte: Vitruvs Werk über die Baukunst bargen die Codices Laurentiani 36,43, 36,44 und 36,47, Catos Schrift über den Ackerbau der Codex Parisinus 6842A und der Codex Laurentianus 51,1, Varros drei Bücher über die Landwirtschaft der Codex Parisinus 6842A, der Codex Laurentianus 51,1 und der Codex Laurentianus 51,3, die acht bis dahin bekannten Bühnenstücke des "alten" Plautus der Codex Laurentianus 30,13. Der Schatzmeister des Herzogs Jean de Berry nahm das Angebot an, das Jean de Montreuil ihm unterbreitete. Seiner Schreiberwerkstatt gab er den Auftrag, die Codices, die er von ihm empfing, zu einer Sammelhandschrift zu verarbeiten. Diesen Auftrag führte sie mit dem nachprüfbaren Ergebnis aus, dass ein in die sogenannte gallische Kursive, eine Bastardschrift, gesetzter Codex Catos und Varros landwirtschaftliche Schriften mit Vitruvs zehn Büchern über die Baukunst vereinte. Die Sammelhandschrift, die es verkörpert, ging schliesslich als Codex Laurentianus 30,10 in den Bestand der Biblioteca Medicea Laurenziana ein. Der Schreiber, der sie anfertigte, arbeitete leider zu flüchtig, als dass der Grad ihrer Zuverlässigkeit mit dem künstlerischen Wert ihrer Handschriftenmalerei Schritt hielte. Varros drei Bücher über die Landwirtschaft schrieb er so stümperhaft ab, dass es in der Fassung, die er ihnen gab, noch ärger von Fehlern wimmelt als in der schlechtesten der drei Handschriften, die er dafür als Vorlagen nahm. Hin und wieder verwertete er zwar die zuverlässigeren Codices Parisinus 6842A und Laurentianus 51,1. Vornehmlich aber stützte er sich auf den mangelhaften Codex Laurentianus 51,3. Damit nicht genug, berichtigte er die Versehen seiner Vorläufer weitaus seltener, als er selbst sich verschrieb. An richtigen Lesarten, die er als einziger oder wenigstens erster vorweisen kann, bietet er lediglich disciplina cultur(a)e in dem lateinischen Inhaltsverzeichnis, das nach dem Tod des Verfassers erstellt wurde (16), sowie tondens in Varro rust. 1,37,2, condicionem in Varro rust. 2,1,3, aliquot und hispania in Varro rust. 2,1,5, a minore a minore in Varro rust. 2,1,10, crassis in Varro rust. 2,5,7, palea in Varro rust. 2,5,8, sic in Varro rust. 2,5,18, amittere in Varro rust. 2,7,3, trimus in Varro rust. 2,7,13, quadragenis in Varro rust. 2,8,3, tollant in Varro rust. 2,9,9, quot et quod in Varro rust. 2,10,1, sicilia in Varro rust. 2,11,10, indicant in Varro rust. 3,1,6, axius in Varro rust. 3,2,5, cum sint in Varro rust. 3,5,6, planasia insula m in Varro rust. 3,6,2, pepererit in Varro rust. 3,9,8, dicebantur qu(a)e in Varro rust. 3,9,19, farciunt in Varro rust. 3,9,21, omne in Varro rust. 3,16,33, non modo desistunt in Varro rust. 3,16,35 und autem in Varro rust. 3,17,9. Sämtliche Handschriften, die Jean de Montreuil ausgeliehen und an den Schatzmeister des Herzogs Jean de Berry weitergeleitet hatte, gingen an ihren Eigentümer zurück und bis auf eine behielten sie alle Florenz als festen Standort. Allein den Codex Parisinus 6842A gab das Haus der Medici in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts ein für allemal aus der Hand. Bevor er in Frankreich seine endgültige Bleibe fand, hatten ihn die Visconti-Sforza erworben, eingetauscht oder zum Geschenk erhalten und als Nr. 441 in ihren Handschriftenbestand aufgenommen. Die Nationalbibliothek von Paris erbte ihn von der Bibliothèque Impériale und die Bibliothèque Impériale von der Bibliothèque du Roi, weil ihn der französische König Louis XII 1499/1500 mit anderen Handschriften der gleichen Sammlung in Pavia erbeutet und von dort nach Blois, seiner Residenz, verbracht hatte (17). Frühestens zur gleichen Zeit wie ihre Vorlagen, spätestens aber wenige Jahre, nachdem sie fertiggestellt war, muss auch die Sammelhandschrift, die der Schatzmeister des Herzogs Jean de Berry in Auftrag gegeben hatte, von Frankreich nach Italien gelangt sein; hatte sie doch ein italienischer Schreiber bereits vor dem 1. Juni des Jahres 1407 mit dem Codex Laurentianus 51,3 zu dem Codex Neapolitanus V A 8 kreuzen können. Vermutlich hatte sie Frankreichs Boden schon einige Zeit vor diesem Tag verlassen, da der Codex Neapolitanus V A 8, in den sie mit dem Codex Laurentianus 51,3 zusammenfloss, an diesem Tag ein weiteres Mal in andere Hände überging. Denn am 1. Juni 1407, so ist auf der Rückseite seines 114. Blattes vermerkt, schenkte ihn der neapolitanische Patrizier Johannes Antonius Ferrillus seinem Landsmann Jacobus Perillus: Johannes Antonius ferrillus patricius neap(olitanus) ac Juvenis apprime literatus Jacobum perillum hoc libro donavit. kal(endis) Iuniis MCDVII. Die ältere der beiden Vorlagen, aus denen sich der Codex Neapolitanus V A 8 speiste, den Codex Laurentianus 51,3, konnte Cosimo de' Medici aus seinem Handschriftenbestand an Novello Malatesta ausleihen, die jüngere, den Codex Laurentianus 30,10, vermutlich aus dem des Hauptgeschäftsführers seines Bankhauses, des Florentiners Francesco di Tommaso Sassetti. Jedenfalls steht fest, dass Francesco di Tommaso Sassetti den in gallische Kursive gesetzten Codex spätestens 1462 erwarb (18). Dass er diese kostbare Handschrift ankaufte, belegt der auf ihrem letzten, dem 118. Blatt eingetragene Eigentümervermerk Francisci Sassetti Thomae filii Civis Florentini. In welchem Jahr er sie spätestens anschaffte, ist daraus zu ersehen, dass sie in der Liste der Handschriften aufgeführt ist, die er im November 1462 erstellen liess. Dieses Bestandsverzeichnis gab ihren Inhalt mit "Vetruvio et Chato de Re Rusticha et Marco Varro de agricoltura", die Farbe ihres Einbands mit "coperta di rosso" und die Höhe ihres Kaufpreises mit 10 Florin, das heisst, 10 Gulden, an. Dank der Leihgaben des grossherzigen Florentiners Cosimo de' Medici in die Lage versetzt, in der Wiedergabe von Catos Buch über den Ackerbau und Varros drei Bücher über die Landwirtschaft auf nicht weniger als sechs Handschriften zurückgreifen zu können, war der Hersteller des Codex Malatestianus S 24,2 eindeutig besser gestellt als Giorgio Merula, der Herausgeber des Erstdrucks. Als Giorgio Merula sich daransetzte, diese beiden Schriften zum Druck vorzubereiten, hätte er noch im Kloster San Marco den Codex Marcianus einsehen können. Doch verwertete er zu der Erstausgabe, die der französische Buchdrucker Nicolas Jenson 1472 in Venedig herausbrachte, weder diese Handschrift noch ihren Abkömmling, den Codex Laurentianus 51,4, sondern weniger zuverlässige Handschriften aus dem Besitz der Medici wie den Codex Laurentianus 51,1, den Codex Laurentianus 51,3, den Codex Laurentianus 30,10 und den Codex Laurentianus 51,2. Am ausgiebigsten zog er den Codex Laurentianus 51,1 heran. Dem Codex Laurentianus 30,10 folgte er nur gelegentlich (19), dem Codex Laurentianus 51,2 am auffälligsten in der Wiedergabe des lateinischen Inhaltsverzeichnisses zu Catos Buch über den Ackerbau (20), das wie das lateinische Inhaltsverzeichnis zum ersten Buch von Varros Schrift über die Landwirtschaft erst nach dem Tod des Verfassers entstanden zu sein scheint (21). Vor diesem Hintergrund fragt es sich, wie weit der Hersteller des Codex Malatestianus S 24,2 den Vorteil nutzte, mit dem Codex Laurentianus 51,3 einen Abkömmling des alten Codex Parisinus 6842A und dem Codex Laurentianus 51,4 einen Sprössling des noch älteren Codex Marcianus verarbeiten zu können. Die Antwort enttäuscht eher die Erwartungen, als dass sie sie erfüllt. Obwohl er die zuverlässigste seiner sechs Vorlagen, den Codex Laurentianus 51,4, am ausgiebigsten verwertete, stellt die Gesamtbilanz seinem Können kein zufriedenstellendes Zeugnis aus. Die Spuren, die seine Arbeit Blatt für Blatt hinterlassen hat, vermitteln vielmehr einen zwiespältigen Eindruck. Die lange Reihe grober Versehen und unüberlegter Eingriffe wird nur selten von geglückten Verbesserungen durchbrochen. Dem Schreiber kommt zwar das Verdienst zu, in Varro rust. 1,45,3 radicum zu radicium, in Varro rust. 2, praef. 3 ac frumentum zu frumentum, in Varro rust. 2,4,14 bifaria zu bifariam, in Varro rust. 2,8,1 hinnius zu hinnus, in Varro rust. 2,11,3 nondudum zu nondum, in Varro rust. 3,1,10 quod zu quo, in Varro rust. 3,12,1 sint incluae zu sunt inclusa und in Varro rust. 3,17,10 inde eundo zu inde endo berichtigt zu haben. Weitaus öfter aber liess ihn sein Sprachgefühl oder seine Achtsamkeit im Stich. Gleichwohl lohnt sich die Mühe, die Lesarten einer so voraussetzungsreichen Handschrift, wie ihn der Codex Malatestianus S 24,2 darstellt, mit denen aller anderen Handschriften zu vergleichen. Die Ergebnisse dieser Kärnerarbeit ermöglichen nicht nur, den Codex in einem Stemma zu verorten, sondern erhellen auch, wie das Haus der Medici mit seinem stattlichen Handschriftenbestand Verbindungen herstellte und pflegte. Von allen Medici verstand sich Cosimo wie kein anderer darauf, mit der sprichwörtlichen generosità, mit der er Handschriften seiner vielgerühmten Sammlung auslieh, Dank und Ruhm zu ernten. - Vom gleichen Geist scheinen mir die Malatestianische Bibliothek und ihre stets hilfsbereite Direktorin durchdrungen zu sein, die mit der einnehmenden Freundlichkeit ihres gewinnenden Wesens und der unaufdringlichen Wachsamkeit ihrer vorbildlichen Berufsauffassung die kostbaren Schätze ihrer Handschriftensammlung hütet. (1) Näheres über seine Schreiberwerkstatt und ihre Tätigkeit bei E. Casamassima / C. Guasti, La Biblioteca Malatestiana: le scritture e i copisti, Scrittura e civiltà 16, 1992, 229-264, und A. Domeniconi, Lo scrittorio malatestiano, Romagna arte e storia 13, 1993, 23-80. (2) R. Zazzeri, Sui codici e libri a stampa della Biblioteca Malatestiana di Cesena richerche ed osservazioni, Bd. 1, Cesena 1887, 451-452. (3) Darüber wie überhaupt über die Handschriftenlage ausführlicher D. Flach, Marcus Terentius Varro, Gespräche über die Landwirtschaft, Buch 1, Darmstadt 1996, 44-71, Buch 2, Darmstadt 1997, 51-63, und Buch 3, Darmstadt 2002, 39-75. (4) O. Brechler, Die Büchersammlung des Freiherrn von Hohendorf, Generaladjutantem des Prinzen Eugen von Savoyen, Wien 1928, 6. (5) J. Stummvoll, Geschichte der Österreichischen Nationalbibliothek, Erster Teil: Die Hofbibliothek (1368-1922), Wien 1968, 194. (6) Brechler, Büchersammlung Hohendorf, 7; Stummvoll, Geschichte der Österreichischen Nationalbibliothek 1, 580. (7) Soviel zu H. Schörl, Textkritische Untersuchungen zu Varros Büchern von der Landwirtschaft, Wiener Studien 35, 1913, 75-112. (8) Anderer Meinung H. J. Hermann, Die Handschriften und Inkunabeln der italienischen Renaissance. Beschreibendes Verzeichnis der illuminierten Handschriften in Österreich, Bd. 8, Teil 6,4 (Unteritalien: Neapel, Abruzzen, Apulien, Calabrien), Leipzig 1933, 4; sein Urteil über den Codex Latinus 33 der Bibliotheca Palatina Vindobonensis: "Handwerksmässige, vermutlich neapolitanische Arbeit des dritten Viertels des XV. Jahrhunderts." (9) 1839 von der Bibliothèque du Roi aus dem Nachlass des russischen Grafen Dimitrij Boutourlin erworben, 1995/96 von der alten in die neue Bibliothèque Nationale überführt, wird dieses einmalige Exemplar der Editio princeps von 1472 in der Abteilung Réserves als Nr. S. 439 unter Verschluss gehalten. (10) M. Catonis Lib. I. M. Terentii Varronis Lib. III. Palladii Lib. XIIII (De re rustica, Bd. 1), Lyon 1535, und Marci Catonis ac M. Teren. Varronis de re rustica libri, Lyon 1541; seine Textentscheidungen begründete er in einer gesonderten Abhandlung, den Explicationes suarum in Catonem, Varronem, Columellam Castigationum, Lyon 1542. (11) Dies zu A. M. Bandini, Catalogus codicum Latinorum Bibliothecae Mediceae Laurentianae, Bd. 2, Florenz 1775, 526. (12) Nähere Angaben über den Schriftwechsel, den er in dieser Angelegenheit mit Poggio Bracciolini führte, bei J. E. Sandys, A History of Classical Scholarship, Bd. 2, Cambridge 1958 (ND New York 1964), 34. (13) Das Schreiben diesem Zeitraum zugewiesen nach: E. Ornato / G. Ouy / N. Pons [Hrsg.], Jean de Montreuil, Opera, Bd. 4 (Monsteroliana), Paris 1986, 237-239; sein Wortlaut als Brief Nr. 157 abgedruckt in: E. Ornato [Hrsg.], Jean de Montreuil, Opera, Bd. 1,1 (Epistolario), Turin 1963, 224-225. (14) So Ornato, Ouy und Pons in Bd. 4 der Gesamtausgabe zum Brief Nr. 157, während M. Meiss, French Painting in the Time of Jean de Berry. The Late 14th Century and the Patronage of the Duke, Bd. 1 (Text), London 1967, 360, lediglich feststellte, dass der Codex Laurentianus Plut. 30,10 aus der Schreiberwerkstatt des Herzogs Jean de Berry hervorgegangen sei. (15) Ornato, Ouy und Pons in Bd. 4 ihrer Gesamtausgabe der Werke Jean de Montreuils, Brief Nr. 157. (16) Zum Nachweis s. Flach, Varro 1, 15-17. (17) U. Baurmeister / M.-P. Laffitte, Des livres et des rois. La bibliothèque royale de Blois, Paris 1992, 207-208. (18) A. de la Mare, The Library of Francesco Sassetti, in: C. H. Clough [Hrsg.], Cultural Aspects of the Italian Renaissance. Essays in Honour of Paul Oskar Kristeller, Manchester 1976, 161. 172. (19) So etwa, wenn er in Varro rust. 3,1,2 non tum statt non cum, in Varro rust. 3,2,2 eius statt ei, in Varro rust. 3,2,11 nascantur statt nascuntur, in Varro rust. 3,6,3 senis statt seius, in Varro rust. 3,6,5 batillo statt vatillo, in Varro rust. 3,10,5 fructum ferat statt ferant fructum oder in Varro rust. 3,16,9 phisica addiscat statt physica maciscat liest. (20) Daraus zu ersehen, dass er wie der Codex Laurentianus 51,2 im Inhaltsverzeichnis zu Catos Schrift über die Feldwirtschaft in Lemma CXXIV quo modo facias und in Lemma CXXV si ausliess, in Lemma CXXXIII interdiu canes statt canes interdiu und clausos statt conclusos las, in Lemma CXXXVII si und vis ausliess, in Lemma CXXXVIII area statt aream und fiat statt facias las, in Lemma CXL ut ausliess, in Lemma CXLIII porcum statt porcam und in Lemma CXLV dari oporteat statt redemptori dare debeas las, in Lemma CXLVII ut ausliess und coniungere licet statt iungere tibi liceat las sowie in Lemma CLIX fructus statt de fructibus las. (21) Zur Begründung s. Flach, Varro 1, 17. |
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